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Freitag 27. März 2009
Längenmaßstab
Modellbahntechnik-Lexikon: Der Längenmaßstab ist bei den "großen" Spuren ein Problem bei der Realitätsnähe
Der Längenmaßstab ist bei der Modellbahn ein ganz besonderes Problemfeld. Das zeigt sich schon daran, dass Modelle von Schnellzugwagen in den größeren Maßstäben häufig verkürzt werden, gleiches gilt für die Modelle von z. B. Bahnhöfen. Die folgende Tabelle verdeutlicht, wie lang ein Personenzug mit nur vier Schnellzugwagen und einer Lokomotive im jeweiligen Maßstab ist und z. B. ein vorbildnaher Bahnsteig eben auch diese Länge haben müsste:
Z (1:220) = ca. 0,60 m
N (1:160) = ca. 0,80 m
TT (1:120) = ca. 1,10 m
H0 (1:87) = ca. 1,50 m
0 (ca. 1:45) = ca. 2,90 m
1 (1:32) = ca. 4,10 m
2, II, G (ca. 1:22,5) = 5,80 m
Berücksichtigen Sie bei dieser näherungsweisen Berechnung, dass Schnellzugwagen insbesondere in den größeren Spuren verkürzt werden und meist nicht dem vollen, umgerechneten Längenmaßstab entsprechen. In der verbreiteten Nenngröße H0 sind vierachsige Schnellzugwagen je nach Hersteller und Modell z. B. mal im Längenmäßstab 1:100, 1:93,5 oder eben im korrekten 1:87.
Auch beim Gleisplan ist es, von einem kleinen Ausschnitts-Diorama einmal abgesehen, nicht möglich die Entfernungen der Vorbildbahn in ein Modell maßstäblich zu übernehmen. Eine Strecke von 1 km beim Vorbild entspricht in den jeweiligen Spurweiten folgenden Strecken:
Z (1:220) = 4,5 m
N (1:160) = 6,3 m
TT (1:120) = 8,3 m
H0 (1:87) = 11,5 m
0 (ca. 1:45) = 22,2 m
1 (1:32) = 31,3 m
2, II, G (ca. 1:22,5) = 44,4 m
Von: RR